Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

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Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr
Montag 14:00 – 17:00 Uhr
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Telefon: 0711/52 08 94 60
E-Mail: info(@)tvcannstatt.de
Adresse: Am Schnarrenberg 5, 70376 Stuttgart

Bitte beachten Sie, dass FamilienCard-Zahlungen nur innerhalb dieser Zeiten möglich sind.

Für alle Anliegen zum Rehasport erreichen Sie uns Mo.-Fr. 09:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr unter 0711/ 52 08 94 70.

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Kinder- und Jugendschutz im TVC

1. Grundinformationen 

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept des Turnvereins Cannstatt 1846 e.V. basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz, der Prävention, frühzeitige Erkennung und konsequentes Handeln systematisch miteinander verknüpft. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien, den gesetzlichen Vorgaben sowie den spezifischen Empfehlungen der Deutschen Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für die Achtung persönlicher Grenzen, die proaktive Identifikation von Risikopotenzialen sowie die Etablierung eines professionellen Verhaltenskodex in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit. 

2. Zentrale Risiken & Schutzbereiche 

Sexualisierte Gewalt: erkennen, verhindern und konsequent melden; Fokus auf Hands-on- und Hands off-Handlungen sowie Grenzverletzungen. 

Digitale Risiken: Cybermobbing, Sexting, Online-Grooming, ungefragtes Teilen sensibler Inhalte, Risiken in Umkleiden und Duschen. 

Abhängigkeiten und Machtstrukturen: unzulässige Nähe, romantische Beziehungen im Abhängigkeitsverhältnis, Manipulation. 

Alkoholkonsum: Prävention von riskantem Verhalten im Umfeld Jugendlicher, Null-Toleranz im Trainingskontext. 

3. Warnsignale

 ➢ Rückzug, Angst oder Reizbarkeit 

➢ Müdigkeit, Konzentrationsprobleme 

➢ Übermäßige Wachsamkeit 

4. Verfahrensablauf bei Verdachtsfällen (§8a SGB VIII) 

Meldung & Dokumentation: Jede Wahrnehmung zählt; klare Pflicht zur Meldung an Kinderschutzbeauftragte oder Präsidium. Schriftliche Dokumentation unter Wahrung der Vertraulichkeit. 

Risikoeinschätzung: Analyse des Gefährdungspotenzials anhand der vorliegenden Hinweise; ggf. Rücksprache mit erfahrenen Fachpersonen. 

Externe Einbindung: bei gewichtigen Anhaltspunkten Kontaktaufnahme mit Jugendamt, Polizei, spezialisierten Beratungsstellen. 

Akute Schutzmaßnahmen: Priorisierung der Sicherheit des Kindes (z. B. Distanzierung der beschuldigten Person, Begleitung, sichere Umgebung). 

Unterstützungssystem: psychologische Hilfe, Beratung für Familien, Vermittlung weiterer Hilfsangebote. 

Fallnachbereitung: Teamreflexion, Überarbeitung von Vereinsstrukturen, ggf. zusätzliche Schulungen o der Anpassungen im Schutzkonzept. 

Verknüpfung mit den visuellen Leitfäden des Dokuments: Um eine schnelle und intuitive Einsicht in diese Fristen und die exakten Schritte je nach Aufgabenbereich zu erleichtern, wird auf die "Arbeitsablauf- und Flussdiagramme" am Ende dieses Dokuments (im Anschluss an Punkt 7) verwiesen. Diese Grafiken veranschaulichen sequenziell den einzuhaltenden Weg von der ersten Vermutung bis zur Klärung des Falls.

5. Präventionsmaßnahmen

Regelmäßige Schulungen: Pflichtschulungen zu Erkennungsmerkmalen von Gewalt, Prävention, digitaler Sicherheit und Kommunikation. 

Verhaltensregeln für Training, Freizeitmaßnahmen, Wettkämpfe und Online-Kommunikation. 

Ehrenkodex & Selbstverpflichtungserklärung: Sicherstellung ethischer Standards und Transparenz. 

Klares Vorgehen bei Hilfestellungen im Training: nur sportfachlich notwendige Berührungen, vorherige Ankündigung, Einverständnis. 

Strenge Regeln für Foto-/Videoaufnahmen: nur mit schriftlicher Einwilligung, Respektierung individueller Wünsche. 

Organisation im Verein: Schutzbeauftragte, klare Meldewege, regelmäßige Überprüfung durch Abteilungen. 

6. Verantwortlichkeiten im Verein 

Präsidium: Gesamtverantwortung, Implementierung der Leitlinien, jährliche Evaluation. 

Geschäftsführung: Überwachung der Einhaltung der Vorgaben, Sammlung aller Dokumente (Ehrenkodex, Führungszeugnisse). 

Abteilungsleitungen: Kommunikation der Regeln, Sammlung der Unterlagen, Kontrolle der Übungsleiter. 

Vertrauensperson RA Dietmar Klink: Einsicht in Führungszeugnisse, Bewertung relevanter Einträge.

Leitfaden für schnelles Handeln in Risikosituationen und Begleitregelungen

Strikte Handlungsfristen: Jede Kindeswohlgefährdung erfordert sofortiges Handeln innerhalb klarer Fristen: von den ersten 48 Stunden (Meldung, Erstbewertung, akuter Schutz) bis zu 3-5 Tagen (koordinierte Intervention und formale Dokumentation). 

Zwei-Personen-Recht: In sensiblen oder kritischen Situationen müssen alle Schutz- und Begleitmaßnahmen verpflichtend von mindestens zwei autorisierten Erwachsenen durchgeführt und überwacht werden. Dies sichert die Objektivität des Verfahrens und bietet den Akteuren Rechtssicherheit.


Quelle der Bilder/Abbildungen: Broschüre „NEIN zu sexualisierter Gewalt im Sport“ der Württembergischen Sportjugend im WLSB e.V.

Der TVC hat drei Person als Ansprechpartner im Verein bestellt. Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich im Erstkontakt jederzeit über die Geschäftsstelle oder über die Kontaktdaten auf der Homepage wenden. Diese sind insbesondere Ansprechpartner in folgenden Fällen.

  • Fragestellungen zu diesem Leitfaden
  • Fragen zum erweiterten Führungszeugnis
  • Ansprechpartner für Betroffene
  • Vermittlung von Beratungsangeboten und insofern erfahrenen Fachkräften.

Kaya-Eilleen Schmidt
Tel.: 0711 / 52 08 94 60
Mail: k.schmidt(@)tvcannstatt.de

Samuel Buttgereit
Tel.: 0711 / 52 08 94 60
Mail: s.buttgereit(@)tvcannstatt.de 

Katharina Sperling

Tel.: 0711 / 52 08 94 60
Mail: k.sperling(@)tvcannstatt.de

Der TVC hat Herrn Rechtsanwalt Dietmar Klink als Vertrauensperson bestellt. Die Vertrauensperson nimmt unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Einsicht in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse und prüft dieses auf relevante Eintragungen. Irrelevante Eintragungen werden nicht gemeldet und vertraulich behandelt. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss der TVC Vertrauensperson zugeschickt bzw. vorgezeigt werden. Nur bei relevanten Eintragungen wird der Präsident informiert. Entscheidungen über die Beschäftigung trifft dann das Präsidium in Abstimmung mit der Abteilungsleitung.

Herr Rechtsanwalt Dietmar Klink
Winterbacher Straße 5, 70374 Stuttgart
Tel.: 0711 - 5295952            
Mobil: 0171 - 4176928        

Der Leitfaden und alle Unterlagen und Anlagen zum Kinderschutzkonzept sind in der Verwaltung zu beantragen bzw. über die Homepage herunterzuladen.

E-Mail Kontakt zu den jeweiligen Bereichen des TVC:

Allgemeines:

info(@)tvcannstatt.de

Bewegungszentrum:

dasbz(@)tvcannstatt.de

Kindersportschule move:

move(@)tvcannstatt.de