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Kinder- und Jugendschutz im TVC

Der TV Cannstatt möchte jegliche Art von Missbrauchsfällen soweit wie möglich verhindern und ein Schutz- und Aufmerksamkeitssystem etablieren, das insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in unserem Verein schützen soll. Verschiedene präventive Maßnahmen helfen, ein ganzheitliches Schutzkonzept im Verein zu verankern und somit den Schutz vor Missbrauch zu erreichen und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu wahren. Die Leitlinie wurde dieses Jahr erarbeitet und am Hauptausschuss vorgestellt. Bei der kommenden Vertreterversammlung soll die Leitlinie beschlossen und verabschiedet werden. Anbei ein Auszug aus dem Entwurf.

Leitfaden zur Prävention und Bekämpfung der Kindswohlgefährdung

Von der öffentlichen Diskussion um (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch der Sport betroffen und gefordert. Der Württembergische Landessportbund, die Württembergische Sportjugend und der TV Cannstatt 1846 e.V. verurteilen jegliche Form von Gewalt, seien sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art.

Deshalb appellieren wir deutlich an alle Mitglieder, Sporttreibende, Übungsleiter und Trainer „hinzuschauen, abzuwägen und zu handeln“, um Kindesmissbrauch im Sport keine Chance zu geben. Mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sind ernst zu nehmen, sie müssen thematisiert und dürfen nicht ignoriert werden. Übungsleiter/innen und Trainer/innen, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten und diese betreuen, – müssen soweit sie für den TVC tätig sind, ihr eigenes Handeln regelmäßig reflektieren. Der richtige Umgang mit Nähe und Distanz ist hierbei ein wichtiger Aspekt. Die Verankerung von Kinderschutz im Sportverein ist an dieser Stelle bedeutend, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen und zugleich potenzielle Täter abzuschrecken.

Der TVC möchte auch sein Potential für die Alkoholprävention in diesem Zusammenhang ausbauen. Die Zahl der Jugendlichen, die in Deutschland nach exzessivem Genuss von Alkohol die Kontrolle verloren haben, nimmt zu. Auch konsumieren Kinder und Jugendliche immer früher Alkohol. Deshalb wurden auch Leitlinien in Bezug auf Alkoholkonsum mit aufgenommen.

Was ist sexualisierte Gewalt?

In der Fachwelt hat sich der Begriff der sexualisierten Gewalt durchgesetzt und kann als Oberbegriff für die verschiedenen Handlungen bezeichnet werden, die Machtausübung, Zwang oder erzwungene Nähe eines Menschen mit Mitteln der Sexualität zur Folge haben.

Mögliche Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport

  • Verbale Übergriffe, z.B. durch anzügliche Bemerkungen
  • Sexistische Aussagen
  • Nonverbale Übergriffe, z.B. durch Gesten und Blicke
  • Als Versehen getarnte Berührungen (u.a. im Intimbereich)
  • Verletzungen der Intimsphäre, wie z.B. in der Umkleidekabine oder Dusche
  • Fotografien in der Umkleide oder Dusche
  • Die persönlichen Grenzen überschreitende Gespräche über Sexualität

Mögliche Anzeichen sexualisierter Gewalt im Sport

Eindeutige körperliche oder psychische Anzeichen, die auf sexualisierte Gewalt hindeuten könnten, gibt es nicht. Es können aber Veränderungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten bei Sportler(innen) wahrgenommen werden, die auf jeden Fall ernst zu nehmen sind.

  • Ängstlichkeit oder Leistungsabfall
  • Plötzliche Interessenlosigkeit
  • Rückzugstendenzen / passives Verhalten
  • Stimmungsschwankungen / emotionale Ausbrüche
  • Sexualisiertes Verhalten oder Gewalttätigkeit
  • Konzentrationsschwäche / Ruhelosigkeit / Nervosität

Präventive Maßnahmen

Zur Sensibilisierung für das Thema Kinderschutz und mögliche Kindeswohlgefährdungen muss ein Bewusstsein geschaffen werden. Dazu dient unter anderem das Unterschreiben eines Ehrenkodex in Form einer Selbstverpflichtungserklärung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten pädagogischen Leitlinien verpflichtet und hierfür sensibilisiert. Außerdem noch die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung und in bestimmten Fällen die Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.

Ehrenkodex: Freiwillig für alle Sporttreibenden, aber Pflicht für alle, die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) tätig sind.

Selbstverpflichtungserklärung: Pflicht für alle, die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) tätig sind. Auch bei kurzfristigen Personaleinsatz bzw. Vertretungseinsätzen (1 zu 1 – Betreuung und Übernachtungen).

Einsicht in das Erweiterte polizeiliches Führungszeugnis durch eine Vertrauensperson: Pflicht für alle, die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) bei Alleinbetreuung bzw., 1:1 Training und/oder bei einer oder mehreren Übernachtungen tätig sind. Pflicht für alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahren) tätig sind. 

Die Württembergische Sportjugend im Württembergischen Landessportbund e.V. hat eine Kontaktstelle für den Kinder- und Jugendschutz eingerichtet. An diese Stelle können sich Vereinsvertreter(innen), Trainer(innen) und Sportler(innen) wenden, die Informationen oder konkrete Hilfe benötigen. Die Kontaktstelle übernimmt keine Aufklärungsarbeit, sondern vermittelt zu externen Fach- und Beratungsstellen aus unserem Einzugsgebiet. Auch der TVC hat Schutzbeauftragte bestellt.

Quelle der Bilder/Abbildungen: Broschüre „NEIN zu sexualisierter Gewalt im Sport“ der Württembergischen Sportjugend im WLSB e.V.

Der TVC hat zwei Person als Ansprechpartner im Verein bestellt. Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich im Erstkontakt jederzeit über die Geschäftsstelle oder über die Kontaktdaten auf der Homepage wenden. Diese sind insbesondere Ansprechpartner in folgenden Fällen.

  • Fragestellungen zu diesem Leitfaden
  • Fragen zum erweiterten Führungszeugnis
  • Ansprechpartner für Betroffene
  • Vermittlung von Beratungsangeboten und insofern erfahrenen Fachkräften.

Kaya-Eilleen Schmidt
Tel.: 0711 / 52 08 94 60
Mail: k.schmidt(@)tvcannstatt.de

Samuel Buttgereit
Tel.: 0711 / 52 08 94 60
Mail: s.buttgereit(@)tvcannstatt.de 

Der TVC hat Herrn Rechtsanwalt Dietmar Klink als Vertrauensperson bestellt. Die Vertrauensperson nimmt unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Einsicht in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse und prüft dieses auf relevante Eintragungen. Irrelevante Eintragungen werden nicht gemeldet und vertraulich behandelt. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss der TVC Vertrauensperson zugeschickt bzw. vorgezeigt werden. Nur bei relevanten Eintragungen wird der Präsident informiert. Entscheidungen über die Beschäftigung trifft dann das Präsidium in Abstimmung mit der Abteilungsleitung.

Herr Rechtsanwalt Dietmar Klink
Winterbacher Straße 5, 70374 Stuttgart
Tel.: 0711 - 5295952            
Mobil: 0171 - 4176928        

Der Leitfaden und alle Unterlagen und Anlagen zum Kinderschutzkonzept sind in der Verwaltung zu beantragen bzw. über die Homepage herunterzuladen.

E-Mail Kontakt zu den jeweiligen Bereichen des TVC:

Allgemeines:

info(@)tvcannstatt.de

Bewegungszentrum:

dasbz(@)tvcannstatt.de

Kindersportschule move:

move(@)tvcannstatt.de

Download Kinder- und Jugendschutzkonzept