Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportlerinnen und Sportler,
Nachdem am vergangenen Dienstag 05. Januar 2021 die neuen Regelungen des Bundes und Landes verkündet wurden, ist nun auch die neue Verordnung des Landes veröffentlicht. Zudem erhaltet ihr eine Übersicht, was in Baden-Württemberg noch erlaubt ist und was nicht und was geöffnet und was geschlossen ist.
Alle Sportanlagen werden ab 19.00 Uhr auf Grund der Ausgangssperre geschlossen gehalten!
Bitte beachtet, dass beim Betreten der Sportanlagen das Tragen ihrer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung, auch auf den Außenanlagen, des Mindestabstands von mindesten 1,50 Meter Pflicht ist. Die Mund-Nasen-Bedeckung dürfen am Übungsort abgenommen werden.
Weiterführend ist zu beachten, dass die Umkleiden und Duschen zu den zugehörigen Bewegungsräumen geschlossen bleiben, die Toiletten sind selbstverständlich geöffnet.
Die Ausübung sportlicher Aktivitäten, an denen zeitgleich mehr als zwei Personen beteiligt sind, die nicht zu einem Haushalt gehören, ist in hierfür unseren Sportanlagen und Einrichtungen – unabhängig ob öffentlich oder privat – untersagt. Es dürfen daher auch nicht mehrere Personengruppen gleichzeitig auf oder in einer Sportanlage, einer Sportstätte individualsportlich aktiv sein.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter info@tvcannstatt.de oder mit eingeschränkten Telefonzeiten montags und donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr zur Verfügung.
Ansonsten bleiben Sie gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Ihr TVC Team
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