Corona News 12.11.2021
12.11.2021
TV Cannstatt - Gesamtverein
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Seit Mittwoch den 03.11.2021 gilt in in Baden-Württemberg die Warnstufe.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-warnstufe-strengere-regeln-100.html
In geschlossenen Räumen ist für nicht immunisierte Personen die Vorlage eines PCR-Testes Pflicht, um an den Angeboten teilnehmen zu können.
Im Freien gilt nun die 3-G-Regel, allerdings ist hier ein Schnell-Test ausreichend.
Weitere Fragen und Antworten können auch über folgenden Link eingesehen werden.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-warnstufe-fragen-und-antworten-100.html
Der Landessportverband Baden-Württemberg hat nun am 08.11.2021 eine Präzisierung herausgebracht welche Sie unter Zugehörige dateien finden können.
In Ihrem Newsletter heißt es:
„Die Präzisierungen (gelb markiert) beziehen sich auf die Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen im Sport (§ 10 CoronaVO und § 1 CoronaVO in Verbindung mit §§ 2, 3, 4 und 6 CoronaVO Sport).
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Kultusministeriums auf die Frage danach, warum in der neuen Corona-VO Sport für Trainings, sowie Wettkämpfe außerhalb von Wettkampfserien und Ligabetrieb PCR-Tests benötigt werden und für Wettkampfserien und den Ligabetrieb wiederum Antigen-Schnelltests ausreichend sind:
„Diese Lockerung ist vorgesehen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Ohne eine ausreichende Anzahl an Spielerinnen und Spielern oder beispielsweise einem Schiedsrichter ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Da ein PCR-Testnachweis eine hohe Hürde darstellt, reicht hier ein Antigen-Testnachweis. Ein Training hingegen kann auch mit weniger Spielerinnen und Spielern sinnvoll durchgeführt werden. Daher sind hier die Zugangsvoraussetzungen weiterhin streng.“
In dieser Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport, Stand 8. November 2021, zusammengefasst.“
Dein TVC Team