Der Schnupperpass gilt für einen festen Zeitraum von 14 Tagen und ist einmal pro Schuljahr möglich.
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Verlängerung oder ein erneuter Schnupperpass bei Nicht-Nutzung nicht vorgesehen.
Sollte Ihr Kind während des Schnupperzeitraums krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, bitten wir um Verständnis, dass ein weiterer Schnupperpass nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
In diesen Fällen ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Unabhängig davon bietet der TVC-Mitgliedschaftsvertrag eine zusätzliche Absicherung:
Der Vertrag ist 14 Tage widerrufbar.
So haben Sie auch nach der Anmeldung die Möglichkeit, in Ruhe zu prüfen, ob das Angebot für Ihr Kind passend ist.
Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne individuell.