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Corona News 01.04.2022

  04.04.2022    TV Cannstatt - Gesamtverein BZ News move News
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung: Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung!!!!

Liebe TVC´ler,

die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022. Die zugehörige aktuelle Verordnung füge ich der Anlage bei. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 1. Mai 2022 außer Kraft.

Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung

  • Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung!

  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
  • in Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.

Ermächtigung zum Erlass von Ressortverordnungen zur Regelung von:

  • Maskenpflichten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
  • Testpflichten
  • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten,
  • in Schulen und Kitas,
  • in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern,
  • in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Diese Regelungen werden nicht direkt in der Corona-Verordnung des Landes, sondern in entsprechenden Ressortverordnungen umgesetzt. Dazu gehören etwa Testpflichten in der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Kita bis zum Beginn der Osterferien sowie die Beibehaltung der Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Festzuhalten ist, dass KEINE 3-G-Regelung mehr angewandt wird. Somit ist Sporttreiben sowie das Besuchen und Anbieten von Sportveranstaltungen ohne Einschränkungen möglich!

Dennoch möchte ich darum bitten und auch für alle Sporttreibenden eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske aussprechen. Bis die Quarantäne Regelungen verändert werden, ist es für alle Bereiche des Vereins wichtig, möglichst hohe Ausfallzeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu vermeiden.

Abschließend bleibt mir noch der Hinweis auf die Impfkampagne hinzuweisen, diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.dranbleiben-bw.de/

In Stuttgart besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, ohne Termin Impf-Möglichkeiten wahrzunehmen: https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/infektionsschutz/corona-impfung/offenes-impfen.php