"Alarmstufe" ab Mittwoch den 17.11.2021
Baden-Württemberg wird am Mittwoch 17. November die "Alarmstufe" erreichen. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) heute bei der Regierungspressekonferenz in Stuttgart angekündigt. Somit treten für Ungeimpfte strengere Corona-Regeln in Kraft.
Somit gelten ab Mittwoch 17. November folgende Regelungen:
- In geschlossenen Räumen gilt ausschließlich die 2G-Regel
- Im Freien gilt die 3G-Regel, allerdings muss zu Testende einen negativen PCR-Test vorweisen
- Für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist ein Testnachweis nicht erforderlich. Für beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO sind, ist unbeschadet ihres Beschäftigungsumfangs in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend; dies gilt entsprechend für ehrenamtlich und selbstständig Tätige.
Für beschäftigte Personen (z. B. Trainerinnen und Trainer, Hausmeister) ist weiterhin - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbstständig sind - ein Antigen-Testnachweis an jedem Präsenztag ausreichend.
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und von 2G für
- symptomfreie Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, und
- symptomfreie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind
ist der Zutritt und die Teilnahme stets gestattet. Bei nicht-immunisierten Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.
Zuschauerinnen und Zuschauer beim Wettkampfbetrieb:
- In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2-G-Regel!
Zudem füge ich noch einen Link zu Impfungen in Stadtbezirken, auch ohne Termine.
https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/infektionsschutz/corona-impfung/offenes-impfen.php