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Corona News 18.05.2021

  18.05.2021    TV Cannstatt - Gesamtverein BZ News move News
Öffnungsschritte erklärt. Erfahre was jetzt gerade aktuell ist.

Liebe TVC´ler,

mit der Aktualisierung der Corona VO ist jetzt ein definierter Stufenplan für Öffnungen in drei Schritten veröffentlicht worden. In der Anlage findet ihr die neue CoronaVO und eine Darstellung der Öffnungsschritte. Zudem noch ein Link, der einige Fragen beantworten kann. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/

Der Stufenplan greift wie folgt.

  1. Öffnungsstufe greift, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Das Landesgesundheitsamt hat am 14. Mai eine 7-Tage Inzidenz von 123,3 für die Landeshauptstadt errechnet.

Für uns als TVC würde dies folgendes in Zusammenhang mit einem Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) bedeuten.

  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.
  • Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrollierten Zugang dürfen öffnen.

  1. Öffnungsstufe greift, wenn in den darauf folgenden 14 Tagen der Durchschnittswert der 7-Tages-Inzidenz erneut sinkt

Für uns als TVC würde dies folgendes in Zusammenhang mit einem Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) bedeuten.

  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbare Einrichtungen dürfen Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern unterrichten. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen (1 Person pro 20 m²) ist wieder erlaubt.
  • Bei Spitzen- und Profisportveranstaltungen im Freien und geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Besucherinnen und Besucher anwesend sein. Dabei ist das Abstandsgebot zu beachten.
  • Der Innenbereich von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern darf wieder öffnen.

  1. Öffnungsstufe greift, wenn in den darauf folgenden 14 Tagen der Durchschnittswert der 7-Tages-Inzidenz erneut sinkt

Für uns als TVC würde dies folgendes in Zusammenhang mit einem Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) bedeuten.

  • Der Betrieb von Badeanstalten ist wieder generell erlaubt. Dazu zählen auch Saunen und ähnliche Einrichtungen wie Dampfbäder oder Hamame.
  • Ansonsten bislang keine weitere Erwähnung des Sportes im dritten Öffnungsschritt.

Sinkt der Wert der 7-Tages-Inzidenz unter 50 gelten weitere Lockerungen. Diese Lockerungen werden zurück genommen, wenn der Wert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50  liegt.

Das Landesgesundheitsamt hat am 14. Mai eine 7-Tage Inzidenz von 123,3 für die Landeshauptstadt errechnet. Der 1. Öffnungsschritt hängt davon ab, dass der Inzidenzwert vom (Landes)Gesundheitsamt formell festgestellt wird, was im Normalfall erst am Folgetag passiert.

Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinanderfolgende Tage durchschnittlich eine steigende 7-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts.

Eine sinkende Tendenz bedeutet, wenn innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe die 7-Tage-Inzidenz durchschnittlich unter der 7-Tage-Inzidenz des ersten Tages der jeweiligen Öffnungsstufe liegt.

Eine steigende Tendenz liegt vor, wenn innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe die Sieben-Tage-Inzidenz durchschnittlich über der Sieben-Tage-Inzidenz des ersten Tages der jeweiligen Öffnungsstufe liegt.

Wichtig ist noch, dass bei den Kontaktbeschränkungen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl hinzuzuzählen. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

Unabhängig von dem Stufenplan gilt unter Vorbehalt (ob eine neue/weitere Allgemeinverfügung der LHS Stuttgart veröffentlicht wird) ab 15. Mai 2021 folgendes:

  • Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Bolzplätze ist mit bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt.
  • Auf weitläufigen Außenanlagen dürfen mehrere Gruppen mit jeweils bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten.
  • Wobei zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs nicht mitzählen den Sport ausüben.
  • Anfänger-Schwimmkurse sind erlaubt.
  • Anleitungspersonen/Trainer/Übungsleiter benötigen gemäß der Bundesnotbremse einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Das Ergebnis ist dem Abteilungsvorstand und der Vereinsverwaltung zur Dokumentation mitzuteilen.

Im TVC werden - Stand heute (15.05.2021)-  folgende Sportangebote/Bereiche ein Angebot darstellen können:

  1. „Click & Move“ in unserem Bewegungszentrum. Es besteht die Möglichkeit ein Training (ohne Betreuung) auf der Trainingsfläche zu absolvieren. Die Trainingsblöcke können immer erst drei Tage im Voraus gebucht werden und sind auf 50 Minuten begrenzt. Der Trainingsblock kostet 5,00 € pro Person. Die Bezahlung erfolgt vor Ort an der Service Theke. Eine Anmeldung ist unter www.bz.tvcannstatt.de/bz-fitness/bz-training-fuer-2-personen oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr möglich.

  1. „Click & Move“ in unserem Bewegungszentrum. Es besteht die Möglichkeit ein Training (ohne Betreuung) im Kursraum zu absolvieren. Die Trainingsblöcke können immer erst drei Tage im Voraus gebucht werden und sind auf 50 Minuten begrenzt. Der Trainingsblock kostet 5,00 € pro Person. Die Bezahlung erfolgt vor Ort an der Service Theke. Eine Anmeldung ist unter www.bz.tvcannstatt.de/bz-fitness/bz-training-fuer-2-personen oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr möglich.

  1. „Click & Move“ an unserem Outdoor-Geräte-Turm besteht die Möglichkeit ein Training (ohne Betreuung) zu absolvieren. Dies darf alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufgenommen werden. Die Nutzung bedarf einer vorherigen Anmeldung unter www.bz.tvcannstatt.de/das-bz oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr

  1. Die Sporteinheiten der vereinseigenen Sportkindertagesstätten im Rahmen des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen. Die Notbetreuung der Sportkindertagesstätten wurde vorerst bis 13. Juni verlängert.

  1. Die Ganztagesbetreuung an den Stuttgarter Grundschulen.

  1. Das Training unserer Fußball-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.

  1. Das Training unserer Leichtathletik-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.

  1. Das Training unserer Cheerleading-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.

  1. Der Profi- und Spitzensport, zum Profi- und Spitzensport zählen Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen. Profi- und Spitzensport liegt auch bei Mannschaften der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten vor, ferner bei Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen. Dies betrifft unsere Baseball- und Softball-Abteilung. Die Abteilung nutzt sowohl die Außenflächen, als auch die TVC-Sporthalle.

  1. Der Bogensport im Freien paarweise zwischen der TVC-Sport- und Tennishalle.

  1. Der ärztlich verordnete Reha-Sport auf dem Schnarrenberg (TVC-Gymnastikhalle Am Schnarrenberg 14) und in der Elwertstraße.
  2. Die Kindersportschule move führt die Kurse derzeit in Kleingruppen auf den Außen-Sportanlagen durch.

Bitte beachten Sie, dass auf unseren Anlagen und in unseren Räumlichkeiten ausschließlich medizinische Masken getragen werden dürfen. Hierzu zählen sowohl die FFP2- als auch die üblichen (meistens hellblauen) OP-Masken. Die Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen am Übungsort abgenommen werden. Weiterführend ist zu beachten, dass die Umkleiden und Duschen zu den zugehörigen Bewegungsräumen und –flächen, sowie Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben, die Toiletten sind geöffnet.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter info(@)tvcannstatt.de oder mit eingeschränkten Telefonzeiten montags und donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr zur Verfügung. In Bezug auf die Trainingszeiten ihres Abteilungssports, wenden Sie sich bitte an ihre Ansprechpartner ihrer Abteilung.

Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns alle unseren Teil für ein sicheres Sporttreiben beitragen.

Mit sportlichen Grüßen

Dein TVC Team