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Corona News 19.04.2021

  19.04.2021    TV Cannstatt - Gesamtverein BZ News move News
Was die neue Corona Verordnung für den TVC bedeutet.

Liebe TVC´ler,

am gestrigen Tag ist die neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie erschienen. Diese beinhaltet vorerst keine Änderungen für den Sportbetrieb. Die Verordnung gilt bis zum 16. Mai 2021.

In der Anlage finden Sie die neue Verordnung und eine Übersicht einzelner Regelungen.

Die Regelung für den Sport lautet wie folgt:

  • Sport darf im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen individualsportlich aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich die Gruppen untereinander begegnen.

Dennoch gilt weiterhin die Allgemeinverfügung der LHS Stuttgart. Sie umfasst und regelt weiterhin Verschärfungen für den Sport.

  • Die Nutzung von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt; dies gilt nicht für Freizeit- und Amateursport auf weitläufigen Außensportanlagen (wie etwa Golfplätze, Reitanlagen oder Tennisplatzanlagen) für Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen; sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person zum Freizeit- und Amateursport auf weitläufigen Außensportanlagen treffen.

Darüber hinaus konnten unsere Bundesliga-Teams der Baseball- und Softball-Abteilung mit den jeweiligen Saisons zu beginnen.

Kurz zusammengefasst gilt für den Sport folgendes:

  • Individualsport im Freien und auf Außenportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt.
  • Übungsleiter zählen nicht mit hinzu.
  • Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.

Der Verein wird versuchen alle denkbaren Angebote für die Sportlerinnen und Sportler wieder anzubieten, selbstverständlich unter der Beachtung alle Hygienevorschriften und Hygienemaßnahmen.

Stand heute (19.04.2021), werden folgende Sportangebote/Bereiche ein Angebot darstellen können:

  1. „Click & Move“ An unserem Outdoor-Geräte-Turm besteht die Möglichkeit ein Training (ohne Betreuung) zu absolvieren. Dies darf alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufgenommen werden. Die Nutzung bedarf einer vorherigen Anmeldung unter https://bz.tvcannstatt.de/bz-fitness/einzeltraining/anmeldung oder via Telefon unter 0711 / 52 08 94 70 zu folgenden Telefonzeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr sowie 16.00 – 19.00 Uhr
  2. Die Sporteinheiten der vereinseigenen Sportkindertagesstätten im Rahmen des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen.
  3. Die Ganztagesbetreuung an den Stuttgarter Grundschulen.
  4. Das Training unserer Leichtathletik-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.

(Nur auf Außenanlagen möglich)

  1. Das Training unserer Fußball-Abteilung unter den eingangs genannten Bedingungen.

(Nur auf Außenanlagen möglich)

  1. Der Profi- und Spitzensport, zum Profi- und Spitzensport zählen Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen. Profi- und Spitzensport liegt auch bei Mannschaften der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten vor, ferner bei Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen. Dies betrifft unsere Baseball- und Softball-Abteilung. Die Abteilung nutzt sowohl die Außenflächen, als auch die TVC-Sporthalle.
  2. Der Bogensport im Freien paarweise zwischen der TVC-Sport- und Tennishalle.

(Nur auf Außenanlagen möglich)

  1. Der ärztlich verordnete Reha-Sport auf dem Schnarrenberg (TVC-Gymnastikhalle Am Schnarrenberg 14) und in der Elwertstraße.

Bitte beachten Sie, dass auf unseren Anlagen und in unseren Räumlichkeiten ausschließlich medizinische Masken getragen werden dürfen. Hierzu zählen sowohl die FFP2- als auch die üblichen (meistens hellblauen) OP-Masken. Die Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen am Übungsort abgenommen werden. Weiterführend ist zu beachten, dass die Umkleiden und Duschen zu den zugehörigen Bewegungsräumen und –flächen, sowie Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben, die Toiletten sind geöffnet.

Vor allem wichtig zu beachten ist die längere und umfangreichere Quarantäne-Pflicht bei Virusmutanten.

Künftig wird die Quarantänedauer für Kontaktpersonen der Kategorie 1 von einer mit einer Virusmutante infizierten Person von zehn auf 14 Tage erhöht. Auch für deren Haushaltsangehörige gilt eine Quarantäne von 14 Tagen. Damit soll die Bevölkerung vor einer unkontrollierten Weiterverbreitung von Virusmutanten geschützt werden. Somit ist vor allem bei Gruppentrainings darauf zu achten, dass Körperkontakt der Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermieden wird. Ansonsten kann die Quarantäne weitreichende Folgen haben.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter info(@)tvcannstatt.de oder mit eingeschränkten Telefonzeiten montags und donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr zur Verfügung. In Bezug auf die Trainingszeiten ihres Abteilungssports, wenden Sie sich bitte an ihre Ansprechpartner ihrer Abteilung.

Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns alle unseren Teil für ein sicheres Sporttreiben beitragen.

Mit sportlichen Grüßen

Euer TVC Team