Corona News 11.01.2022
Liebe TVC´ler,
Während der Weihnachtsferien kamen diverse Veränderungen der Corona-Auflagen. Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch 12. Januar 2022in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 9. Februar 2022 außer Kraft.
Unabhängig von der Inzidenz und auch Hospitalisierungsinzidenz gilt in Baden-Württemberg bis 01.02.2022 die Alarmstufe II.
Weitere Anpassungen der Corona-Verordnung
- FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (somit auch die übliche OP Maske) des Bundes.
- Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.
Die aktuelle Verordnung findet ihr in der Anlage und unter den nachfolgend aufgeführten Links:
Aktuelle Ausnahmen der 2G+ Regelung
- Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
- Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate zurück).
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.°
- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Bei den Ausnahmeregelungen ist wiederum zu beachten, dass für Jugendliche von 12-17 Jahren eine Übergangsregelunggilt. Somit haben diese Jugendlichen bis 28.02.2022 Zeit, sich vollständig impfen zu lassen.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-ausnahmeregeln-verlaengert-100.html
Ein Artikel der Stuttgarter Nachrichten füge ich ebenfalls bei.
Abschließend bleibt noch der Hinweis auf die Impfkampagne. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.dranbleiben-bw.de/
In Stuttgart besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, ohne Termin Impf-Möglichkeiten wahrzunehmen: https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/infektionsschutz/corona-impfung/offenes-impfen.php
Mit besten Grüßen
Dein TVC Team
Regeln und Konzepte
-
Trainingskonzept 236 KB
-
Verhaltensregeln 232 KB