Corona News 23.02.2022
Mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 23. Februar 2022 in Kraft. Damit gilt in Baden-Württemberg ab HEUTE 23. Februar 2022 wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung im Sport. Weiterführend ist weiterhin keine Datenerhebung notwendig.
Die wichtigsten Änderungen:
- Die Alarmstufe II entfällt.
- Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wird angepasst. Bei der Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben die bisherigen Auslösewerte gültig.
- Basisstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und - Patienten belegt.
- Warnstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
- Alarmstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
- In der Warnstufe gilt überwiegend die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Hier gilt 2G+.
- In der Alarmstufe gilt überwiegend die 2G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Hier gilt 2G+.
- Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.
In geschlossenen Räumen sowie in den Fahr- und Flugzeugen im öffentlichen Personennennah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und Luftfahrt gilt in der Warn- und den Alarmstufen die FFP2-Maskenpflicht.
Auf Grund dessen, dass derzeit häufiger positive Fälle auftreten, noch ein Hinweis zu wichtigen Informationen. Diese finden Sie unter https://coronavirus.stuttgart.de/ .
Dort werden folgende Fragen beantwortet:
- Was muss ich tun, wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde und in Stuttgart wohne?
- Was muss ich tun, wenn ich eine enge Kontaktperson bin?
Abschließend bleibt mir noch der Hinweis auf die Impfkampagne hinzuweisen, diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.dranbleiben-bw.de/
In Stuttgart besteht zudem weiterhin die Möglichkeit, ohne Termin Impf-Möglichkeiten wahrzunehmen: https://www.stuttgart.de/leben/gesundheit/infektionsschutz/corona-impfung/offenes-impfen.php
Regeln und Konzepte
-
Trainingskonzept 236 KB
-
Verhaltensregeln 232 KB