Corona News 15.02.2021
Für das derzeitige Sportangebot hat die neue Verordnung nur geringe Auswirkungen. Es finden weiterhin folgende Sportangebote statt:
- Die Sporteinheiten der vereinseigenen Sportkindertagesstätten im Rahmen der Notbetreuung.
- Das Training unserer Leichtathletik-Abteilung (Individualsport) möglich. Dieses darf mit einem Haushalt und einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört, allerdings ausschließlich im Freien, durchgeführt werden.
- Der Profi- und Spitzensport, zum Profi- und Spitzensport zählen Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen. Profi- und Spitzensport liegt auch bei Mannschaften der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten vor, ferner bei Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen. Dies betrifft unsere Baseball- und Softball-Abteilung. Die Abteilung nutzt dafür die TVC-Sporthalle. Der benannten Zielgruppe wird somit auch ermöglicht im Mannschaftstraining zu trainieren.
Zudem sind im Rahmen des Spitzen- oder Profisports auch Veranstaltungen/Wettkampfbetrieb, allerdings ohne Zuschauer (§ 10 Abs. 3 Satz 1), möglich.
- Die Cheerleader trainieren im Partnerstunt in der TVC-Tennishalle. Sie haben eine Ausnahmegenehmigung vom Amt für öffentliche Ordnung erhalten, da sie sich auf die Allstar Weltmeisterschaft in Florida vorbereiten müssen. Es trainiert ausschließlich ein definiertes Paar zusammen.
- Der Bogensport darf im Freien mit einem Haushalt und einer weiteren Person, die nicht zum Haushalt gehört, zwischen der TVC-Sport- und Tennishalle trainiert werden.
- Der ärztlich verordnete Reha-Sport auf dem Schnarrenberg und in der Elwertstraße.
Bitte beachtet, dass in unseren Räumlichkeiten ausschließlich medizinische Masken getragen werden müssen. Hierzu zählen sowohl die FFP2- als auch die üblichen (meistens hellblauen) OP-Masken. Die Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen am Übungsort abgenommen werden. Weiterführend ist zu beachten, dass die Umkleiden und Duschen zu den zugehörigen Bewegungsräumen geschlossen bleiben, die Toiletten sind selbstverständlich geöffnet.
Für die Ausübung sportlicher Aktivitäten gilt im öffentlichen die Regelung: Ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört.