Corona News Update 27.01.21
mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
Unter Zugehörige Dateien finden Sie alle neuen Beschlüsse der Landesregierung.
Diese Sportmöglichkeiten können derzeit auf den TVC Anlagen stattfinden:
- Die Sporteinheiten der vereinseigenen Sportkindertagesstätten im Rahmen der Notbetreuung.
- Das Training unserer Leichtathletik-Abteilung (Individualsport) möglich. Dieses darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufgenommen werden, allerdings ausschließlich im Freien.
- Der Profi- und Spitzensport, zum Profi- und Spitzensport zählen Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, paralympische Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, vereins- oder verbandsungebundene Profisportlerinnen. Profi- und Spitzensport liegt auch bei Mannschaften der 1. bis 3. Bundesligen aller Sportarten vor, ferner bei Mannschaften, die in länderübergreifenden Ligen spielen. Dies betrifft unsere Baseball- und Softball-Abteilungen. Die Abteilung nutzt dafür die TVC-Sporthalle.
- Die Cheerleader trainieren im Partnerstunt in der TVC-Tennishalle. Sie haben eine Ausnahmegenehmigung vom Amt für öffentliche Ordnung erhalten, da sie sich auf die Allstar Weltmeisterschaft in Florida vorbereiten müssen. Es trainiert ausschließlich ein Pärchen hierbei zusammen.
- Der Bogensport im Freien paarweise zwischen der TVC-Sport- und Tennishalle.
- Der ärztlich verordnete Reha-Sport auf dem Schnarrenberg und in der Elwertstraße.
Bitte beachten Sie, dass in unseren Räumlichkeiten ausschließlich medizinische Masken getragen werden müssen. Hierzu zählen sowohl die FFP2- als auch die üblichen (meistens hellblauen) OP-Masken. Die Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen am Übungsort abgenommen werden. Weiterführend ist zu beachten, dass die Umkleiden und Duschen zu den zugehörigen Bewegungsräumen geschlossen bleiben, die Toiletten sind selbstverständlich geöffnet.
Die Ausübung sportlicher Aktivitäten, an denen zeitgleich mehr als zwei Personen beteiligt sind, die nicht zu einem Haushalt gehören, ist in hierfür unseren Sportanlagen und Einrichtungen – unabhängig ob öffentlich oder privat – untersagt. Es dürfen daher auch nicht mehrere Personengruppen gleichzeitig auf oder in einer Sportanlage, einer Sportstätte individualsportlich aktiv sein.