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Corona News 28.06.2021

  28.06.2021    TV Cannstatt - Gesamtverein BZ News move News
Weitere Lockerungen für den Sport. Neue Inzidenz-Stufen für Lockerungen.

Liebe TVC´ler,

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. Diese findet ihr in der Anlage. Außer Kraft tritt die Verordnung zum 26. Juli 2021.

Zudem findet ihr eine Übersicht „Alles auf einen Blick“.

Es gelten dann folgende vier Inzidenzstufen:

Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;

Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;

Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;

Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Maskenpflicht und Abstandsregel

Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc. weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen. Es ist weiterhin zu beachten, dass grundsätzlich das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht ist. Ausnahmen sind in der Verordnung unter § 3 geregelt.

- im privaten Bereich,

- im Freien, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann,

- für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,

- für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat oder

- sofern das Tragen einer Maske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist oder ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

Für den Sport gelten folgende Stufen:

Inzidenzstufe 4 (über 50)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 3 (zwischen 50 und 35)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 10)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Inzidenzstufe 1 (unter 10)

Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Generelle Ausnahme

Die Nutzung von Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb sowie Spitzen- oder Profisport ist allgemein zulässig.

In Stuttgart befinden wir uns derzeit bereits in der Inzidenzstufe 2. Somit sind die drei G´s für den Sportbetrieb, egal ob im Freien oder geschlossenen Räumen nicht mehr notwendig.

Zudem gilt weiterhin die Datenerhebung der Sportgruppen.

Dennoch bitte ich alle weiterhin Sport mit Vorsicht zu treiben und die gültigen Regelungen zu beachten. Wir müssen alle unseren Beitrag leisten, dass die Tendenz weiterhin diesen Abwärtstrend beibehält und somit uns allen der Sport erhalten bleibt.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Mit besten Grüßen

 

Dein TVC Team